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Auto importieren....

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Fahrzeugeigenimport - Übersiedlungsgut

Welche Kosten fallen an, wenn MANN/FRAU ein Auto via Internet im Ausland kauft? Oder ein KFZ nach einem mehrmonatigem Aufenthalt im Ausland übersiedeln möchte?

  • Import aus dem Drittland
  • Import aus der EU
  • Übersiedlungsgut

Import aus dem Drittland

Was fällt an Steuern und Abgaben an bei einem Fahrzeugeigenimport aus dem Drittland?

  • 10% Zoll vom Wert des KFZ bis zur Zollgrenze (dh: Kaufpreis des Auto plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll); Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit
  • 20 % Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeuges frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
  • NOVA die Normverbrauchsabgabe: diese ist gestaffelt und beträgt  - abhängig vom Kraftstoffverbrauch des Wagens - zwischen 2% und 16% des Kaufpreises und ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeuges beim Wohnsitzfinanzamt zu entrichten.

Einfuhr aus einem EU-Mitgliedsstaat

Für die Einfuhr benötigen Sie keine zollrechtlichen Unterlagen und müssen keinerlei Zollformalitäten erfüllen.

ABER:

  • NOVA: Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt der Normverbrauchsabgabe: diese ist gestaffelt und beträgt  - abhängig vom Kraftstoffverbrauch des Wagens - zwischen 2% und 16% des Kaufpreises und ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeuges beim Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Weiters ist sie unabhängig davon zu entrichten, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.
  • Erwerbsteuer: Die Unterscheidung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen ist aber von Bedeutung für die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer. Der Import neuer Fahrzeuge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegt in Österreich der Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer), beim Gebrauchtwagenimport durch einen Nichtunternehmer ist keine Erwerbsteuer zu entrichten.

Übersiedlungsgut

Bei der Übersiedlung aus einem EU-Staat brauchen Sie für das Übersiedlungsgut grundsätzlich sind keine Steuern zu bezahlen. DENNOCH: Vor der erstmaligen Zulassung des KFZ zum Verkehr im Inland ist die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt zu entrichten.

Bei der Übersiedlung aus einem NICHT- EU-Staat ist für die abgabenfreie Abfertigung eines KFZ als Übersiedlungsgut zwingend ein sogenannter Grundlagenbescheid notwendig. Weiters gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die im Vorfeld erfüllt werden müssen. Dennoch fällt auch bei erstmailiger Zulassung des KFZ zum Verkehr im Inland wiederum die NOVA an.




 
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